Anmeldung

Bereit für den Fuuuull Puuuull? Melde dich jetzt für das 4. Trecker Treck in Bokern an und sei dabei! Alle nötigen Infos zur Überweisung bekommst du nach deiner Anmeldung per E-Mail.

Schritt 1: Deine Daten

Schritt 2: Reglement bestätigen

Präambel

Dieses Reglement orientiert sich weitgehend am Nord-West-Deutschen Trecker Treck-Reglement, wurde jedoch in einigen Punkten angepasst, um den besonderen Rahmenbedingungen des Trecker Trecks Bokern gerecht zu werden.

Ziel dieses Regelwerks ist es, faire und transparente Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Ein fairer Ablauf gelingt jedoch nur, wenn alle Teilnehmer selbstkritisch prüfen, ob ihr eigenes Verhalten und ihre Entscheidungen den Grundgedanken des Fair Play widerspiegeln.

Das TreckerTreck Bokern ist zwar ein sportlicher Wettkampf, dennoch steht nicht allein der reine Wettbewerb im Mittelpunkt. Das Miteinander und das Gemeinschaftserlebnis sind mindestens genauso wichtig wie die Platzierungen.

1. Allgemeine Regeln für alle Klassen

  1. Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement zur Kenntnis nehmen, anerkennen und eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
  2. Während des Zugvorgangs ist das Mitnehmen von weiteren Personen nicht gestattet.
  3. Verliert ein Schlepper Öl, Kraftstoff, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens sowie alle anderen anfallenden Kosten.
  4. Jeder Schlepper muss mit einem Überrollbügel oder einer Sicherheitskabine ausgerüstet sein.
  5. Steigbegrenzer sind bei Hinterradschleppern bis einschließlich 5,5 Tonnen in allen Klassen Pflicht. Darüber hinaus ist die Verwendung freigestellt. Der Anbau wird zur eigenen Sicherheit empfohlen.
  6. Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen. Alkoholisierten Startern wird die Starterlaubnis verweigert. Die Fahrtüchtigkeit des Fahrers muss gemäß StVO gewährleistet sein (Alkohol, Drogen etc.).
  7. Als Anhängepunkt dient das Original-Zugmaul oder ein TÜV-abgenommenes Zugmaul. Das Zugmaul muss frei zugänglich sein. Die untere Auflagefläche des Zugmauls darf, vom Boden aus gemessen, maximal 90 cm (ohne Toleranz) hoch sein. Falls das Zugmaul nicht auf eine Höhe von 90 cm gebracht werden kann, wird vom Bremswagenteam eine Verlängerung der Zugkette vorgenommen. Das Zugmaul muss starr am Trecker befestigt sein und alle Bolzen müssen verbaut sein.
  8. Das Aufstocken der Gewichte am Schlepper liegt in eigenem Ermessen. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies zur Disqualifikation führen. Heckgewichte dürfen maximal 50 cm über die Hinterräder hinausragen. Ebenfalls dürfen die Gewichte die Kette nicht berühren. Das Zugmaul muss frei zugängig sein. Die Kette wird von der Bremswagenkufe ausgehend vom Bremswagenteam eingehängt. Sollten Gewichte beim Anhängen des Bremswagens Schwierigkeiten verursachen, kann dies ebenfalls zur Disqualifikation führen.
  9. Frontgewichte dürfen maximal 150 cm vom vordersten Punkt der Motorhaube gemessen bis zum vordersten Punkt des Frontgewichtes herausragen.
  10. Es dürfen nur reine Gewichte im Frontanbau sowie Heckanbau eingehängt werden (keine Pflüge, Grubber etc.). Gewichte müssen am Schlepper gut befestigt sein. Löst sich ein Gewicht und fällt auf die Bahn, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  11. Beim Frontladeranbau ist nur die Schwinge erlaubt (keine Schaufel, Forke etc.). Der Frontlader darf maximal 1 m über dem Boden geführt werden und darf nicht während des Pulls betätigt werden.
  12. Ketten- bzw. Bandlaufwerke sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  13. Geschnittene Reifen sind nur in den Bauern-Supersportklassen erlaubt.
  14. Nachdem der Bremswagen wieder in der Startposition ist, muss der nächste Teilnehmer seinen Zugvorgang innerhalb von 3 Minuten beginnen. Schafft er dies nicht innerhalb dieser Zeit, kann dies zur Disqualifikation führen.
  15. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung, bei lockerer Kette, erfolgt die Disqualifikation. Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber ein Zeichen gibt.
  16. Wird die rote Flagge geschwenkt oder die Hupe vom Bremswagen betätigt, ist augenblicklich zu stoppen. Bei Missachtung erfolgt die Disqualifikation.
  17. Der erste Starter einer Klasse macht einen Probezug, um die Bremswageneinstellung zu überprüfen. Befindet das Bremswagenteam die Einstellung als OK, wird der Zug gewertet. Ist die Einstellung nicht in Ordnung, muss der Starter seinen Zug wiederholen. Der Probezug darf, aber muss nicht, gewertet werden. Der Teilnehmer entscheidet, ob er erneut startet.
  18. Schalten während des Pulls ist nicht erlaubt! Schlepper mit Lastschaltung können ihren Spielraum nutzen. Eine Ausnahme stellt ein Pull unter Verwendung der Pullingbox dar.
  19. Allrad und Differenzial dürfen zugeschaltet werden.
  20. Bei Nichterreichen der 20-Meter-Marke ist einmalig ein erneuter Startversuch möglich, dies gilt nicht im Stechen.
  21. Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort beendet. Es folgt die Disqualifikation.
  22. Während des Zuges ist das Aufstehen vom Sitz verboten.
  23. Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Wertung. Erzielen mehrere Starter einen „Full-Pull", wird ein Stechen durchgeführt.
  24. Baumaschinen (Radlader, Bagger, Lkw usw.) ziehen außerhalb der Wertung.
  25. Jeder Schlepper darf nur einmal pro Klasse starten.
  26. Um einen sicheren Ablauf gewährleisten zu können, ist auf dem TreckerTreck-Gelände Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
  27. Vor jedem Pull muss ein Wiegen erfolgen. Gewogen wird das Gewicht mit Fahrer. Eine Toleranz von 80 kg ist zulässig.
  28. Beschwerden werden nur während des Wettkampfes in der jeweiligen Klasse entgegengenommen. Ist die Klasse beendet, werden keine Beschwerden mehr akzeptiert.
  29. Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
  30. Bei einer Absage oder bei einem Abbruch der Veranstaltung, wie zum Beispiel starkem Regen oder anderen Widrigkeiten, gibt es keine Erstattung des Startgeldes. Dies gilt auch für eine Stornierung der Anmeldung.
  31. Über Punkte, die in diesem Reglement nicht aufgeführt oder nicht eindeutig geregelt sind, beschließt die Wettkampfleitung vor Ort.
  32. Das Bremswagenpersonal hat die Hoheit über die Pullingbahn. Somit ist den Anweisungen des Bremswagenpersonals Folge zu leisten.
  33. Ein Betreten der Pullingbahn ist nur dem Bremswagenpersonal, dem Sprecher, ausgewählten Personen des Veranstalters und dem aktuellen Wettkampfteilnehmer gestattet.
  34. Nach Möglichkeit ist biologisch abbaubarer und CO2-neutraler Diesel (z. B. HVO100 oder Care-Diesel) zu verwenden.

2. Reglement für die Bauernklasse

Gewichtsklassen:

  1. 0 kg bis 3.500 kg
  2. 3.501 kg bis 4.500 kg
  3. 4.501 kg bis 5.500 kg
  4. 5.501 kg bis 6.500 kg
  5. 6.501 kg bis 7.500 kg
  6. 7.501 kg bis 9.000 kg
  7. 9.001 kg bis 10.500 kg
  8. 10.501 kg bis 12.000 kg

Technische Bestimmungen:

  1. Der Serienschlepper muss der Werksausrüstung entsprechen.
  2. Modifizierungen am Motor, Turbolader, LLK etc. führen zur Disqualifikation.
  3. Die maximale Motordrehzahl darf 2700 U/min nicht überschreiten.
  4. Nachgeschnittene Reifen sind nicht erlaubt.

3. Reglement für die Bauern-Sportklasse

Gewichtsklassen:

  1. 0 kg bis 4.500 kg
  2. 4.501 kg bis 5.500 kg
  3. 5.501 kg bis 6.500 kg
  4. 6.501 kg bis 7.500 kg
  5. 7.501 kg bis 9.000 kg
  6. 9.001 kg bis 10.500 kg

Technische Bestimmungen:

  1. Schlepper, die eine Leistungssteigerung haben.
  2. Schlepper, an denen Umbauten am Motor durchgeführt wurden.
  3. Es sind nur Originalgetriebe erlaubt.
  4. Neben dem Originalzugmaul ist auch ein Zugpendel mit maximaler Anhängehöhe 50 cm erlaubt. Bei Verwendung eines Zugpendels wird die Kettenlänge angepasst.
  5. Ein Turbolader muss geschützt unter einer Blechabdeckung liegen (z. B. Motorhaube).
  6. Die maximale Motordrehzahl darf 2700 U/min nicht überschreiten.
  7. Nachgeschnittene Reifen sind nicht erlaubt.

4. Reglement Bokern-Supersportklasse

Gewichtsklassen:

  1. 3.501 kg bis 4.500 kg
  2. 4.501 kg bis 6.500 kg

Technische Bestimmungen:

  1. Schlepper, die eine deutliche Leistungssteigerung haben.
  2. Schlepper, die durch Umbauten am Motor verändert wurden.
  3. Neben dem Originalzugmaul ist auch ein Zugpendel mit maximaler Anhängehöhe 50 cm erlaubt. Bei Verwendung eines Zugpendels wird die Kettenlänge angepasst.
  4. Die Auspufföffnung muss vertikal nach oben zeigen, um die Zuschauer bei Motor- oder Turboschäden nicht zu gefährden.
  5. Es muss ein Kreuz im Auspuff verbaut sein, um sich lösende Teile aus Motor oder Turbo zurückzuhalten.
  6. Seitenbleche müssen vorhanden sein.
  7. Ein Turbolader muss geschützt unter einer Blechabdeckung liegen (z. B. Motorhaube). Falls nicht vorhanden, muss er durch ein Gehäuse geschützt werden.
  8. Ein Notaussystem muss vorhanden sein.
  9. Die maximale Motordrehzahl darf 2700 U/min nicht überschreiten.

5. Haftungsausschluss und Anerkennung des Reglements

Jeder Fahrer trägt, unter Berücksichtigung des Ausschlusses des Versicherungsschutzes und des Haftungsausschlusses, auf dem gesamten Gelände für auftretende Schäden selbst die Haftung! Die Anerkennung des Reglements wird mit Entrichtung des Startgeldes bestätigt.

Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.

Schritt 3: Anmeldung absenden

Bitte überprüfe deine Angaben: